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Selbstverwaltungskörperschaft

Gemeinden bzw. Kommunen stellen das ideale Beispiel für Selbstverwaltungskörperschaften dar. Aus diesem Grund sind auch alternative Begriffe, wie „kommunale Gebietskörperschaft“ oder „kommunale Selbstverwaltung“ sehr geläufig.

Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche die Befugnis besitzen, ihre eigenen Angelegenheiten regeln können.

Im Grundgesetz fallen die Selbstverwaltungskörperschaften unter die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Die Selbstverwaltungskörperschaften hatten in der Geschichte schon immer eine bedeutende Rolle als Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft (Bürgernähe). So sah beispielsweise Huge Preuß eine „Gleichartigkeit zwischen Selbstverwaltung und gesamtstaatlicher Demokratie“.