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Meldeauskünfte

Meldeauskünfte dürfen nicht auf telefonischem Wege übermittelt werden. Die Auskünfte aus dem Melderegister sind mit gewissen Gebühren verbunden:

  • Mündlicher Antrag aus dem ZMR: € 3,-
  • Meldebestätigungen: zusätzliche Bundesgebühr von € 14,30
  • Schriftlicher Antrag: zusätzliche Bundesgebühr von € 14,30