Der Hauptwohnsitz ergibt sich durch den Lebensmittelpunkt bzw. durch den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen einer Person. Während viele Nebenwohnsitze angemeldet sein können, besteht nur die Möglichkeit einen Hauptwohnsitz zu wählen. Zur genauen Bestimmung dieses Mittelpunktes werden folgende Kriterien herangezogen:
- Aufenthaltsdauer
- Lage des Arbeitsplatzes bzw. Lage der Ausbildungsstätte
- Wohnsitz der Kinder (ggf. anderer Familienangehöriger)