360° Schönau/Triesting
Sie befinden sich hier: Home > Bürgerservice > Glossar
Sie können die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch nehmen. Der Bund übernimmt dabei die Beiträge zur Gänze.
Die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Pensionsversicherung – Selbstversicherung bei Pflege eines nahen Angehörigen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Bauen
Erben und Vererben
Gesetzliche Neuerungen
Grundbuch
Menschen mit Behinderungen
Pension
Personalausweis
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug
Wohnen