360° Schönau/Triesting
Sie befinden sich hier: Home > Bürgerservice > Amtssignatur
Zivildiener sollten eine Namensänderung bei der Zivildienstserviceagentur bekannt geben. Es genügt ein formloses Schreiben (Brief, Fax oder E-Mail) unter Beifügung einer Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils.
Weitere Informationen zum Thema "Zivildienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
→ Zivildienstserviceagentur
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Bauen
Erben und Vererben
Gesetzliche Neuerungen
Grundbuch
Menschen mit Behinderungen
Pension
Personalausweis
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug
Wohnen