360° Schönau/Triesting
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Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Bauen
Erben und Vererben
Grundbuch
Menschen mit Behinderungen
Pension
Personalausweis
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug
Wohnen