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Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der Verkehrswert wird in der Regel von einer Sachverständigen/einem Sachverständigen ermittelt, die/der über sehr gute Markt- und Fachkenntnisse verfügen muss.
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