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In das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen werden die von der Löschung betroffenen Eintragungen des Hauptbuchs automationsunterstützt übertragen. Durch diese sofortige Auslagerung in das Löschungsverzeichnis bleiben einerseits die gelöschten Eintragungen erhalten, andererseits ist es möglich, das Hauptbuch von gelöschten Eintragungen freizuhalten.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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